Positiven Wandel bei Familiengerichtsverfahren

(Natur Park Südgelände, Berlin)

Wie ist dies bei Familiengerichtsverfahren in Zukunft umsetzbar?

  • Schutz statt Kooperationszwang – Gewaltschutz (häusliche Gewalt etc.) vor Umgangsrecht

„Die männliche Gewalt beginnt nicht mit einem Faustschlag, sondern mit einer Gesellschaft und einem Staat, die den Raum für die Gewalt schaffen.“ (Asha Hedayati, Rechtsanwältin aus Berlin, „Die Stille Gewalt“)

Read more… Die Stille Gewalt

  • Anerkennung von Nachtrennungsgewalt („Coercive Control” – Überwachung, Isolation, finanzielle Kontrolle, Drohungen, verbale Erniedrigung und psychischer Druck) – statt hochstrittiger Elternkonflikt – sofort Schutz gewährleisten

„Häusliche Gewalt existiert quasi nicht für das Familiengericht.” (Carola Wilcke, Löwenmama „Mütter klagen an”)

  • Nicht die Mutter ist „im ständigen Beweislast – Zwang” – sondern wer verzögert, sabotiert, Druck erzeugt, droht wird zur Verantwortung gezogen!
  • Anerkennung von finanzieller Gewalt – Unterhalt darf nicht erpressbar sein (Zwangskooperation, Einschüchterung, Wohlverhalten abhängen) – statt dessen über neutrale Instanzen (Stiftungen, Fonds) ausgezahlt werden

„Überrascht und erschreckt hat mich am meisten, dass es so leicht möglich ist, alle Prinzipien des Rechtstaats in einem Gerichtsverfahren über Bord zu werfen.“ (Wolfgang Hammer, Hammer Studie, „Mütter klagen an“)

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„Ich wünschte, ein jeder Richter hätte einmal die Möglichkeit, eine solche Kindesanhörung aus den Augen eines Kindes erleben zu können, dann würde sich vieles verändern.“ (Jennifer Nadolny, Rechtsanwältin aus Essen, „Tatort Familiengericht“)

  • Kontakt zum anderen Elternteil nicht um jeden Preis – Sicherheit, Verlässlichkeit und emotionale Stabilität gehen vor. Der Wille des jungen Menschen sollte dabei stets respektiert werden – kein Umgangszwang!

„Die Missachtung des Kindeswillens steht in fundamentaler Weise dem heutigen entwicklungspsychologischen und pädagogischen Wissensstand entgegen.“ (Ludwig Salgo, Familienrechtsexperte aus „Mütter klagen an“)

Abgeordnetenhaus Berlin 2025 mit Stefanie Ponikau (Fachbeirat häusliche Gewalt beim Verband alleinerziehender Mütter und Väter)
  • Institutionen (Familiengerichte, Jugendämter, Gutachter, Familienhelfer, Verfahrensbeistände, Umgangsbegleiter) sollten Schutz gewährleisten – statt zum verlängertem Arm von Gewalt und Traumata zu werden!

Dafür benötigen Institutionen mehr Zeit und qualifizierteres Wissen in wissenschaftlichen Fortschritten, pädagogischen Entwicklungen, der Psychologie eines jungen Menschen, Gewaltprävention und modernen Kommunikationstechniken.

„Es mangelt an evidenzbasierten, stetig aktualisiertem und fachübergreifendem Wissen unter den Fachkräften.” (Stefanie Ponikau, MIA „Mütter klagen an”)

„…mehr als genug Menschen am Familiengericht und im Jugendamt, die an veraltete Ideologien glauben, noch von der schwarzen Pädagogik beeinflusst sind und fachlich kein Stück für die Arbeit mit Kindern, erst recht nicht mit traumatisierten Kinder, qualifiziert sind. Von der persönlichen, charakterlichen Eignung ganz zu schweigen.“ (Sonja Howard, Kinderschutzexpertin aus „Im Zweifel gegen das Kind.“)

Read more… Im Zweifel gegen das Kind

  • Der Care-Arbeit leistende Elternteil sollte entlastet – statt belastet werden!
  • Zusätzliche bürokratische Belastung durch Behörden (Drohungen oder Zwangsanweisungen) gilt es zu unterlassen – statt dessen wären unterstützende Angebote sinnvoll!
  • Zusätzliche finanzielle Gewalt durch Behörden (Gerichtskosten, Anwaltskosten etc.) gilt es zu unterlassen – statt dessen wären neutrale Stiftungen oder Fonds sinnvoll!

„Das System Familiengericht beutet dich als Elternteil emotional und finanziell aus, einfach nur weil du versuchst, deine Kinder zu schützen.” (Till Breuer, „Im Zweifel gegen das Kind”)

  • Gesundheitliche Unterstützung – statt die ständige mentale Überlastung und der stetige Pathologisierungsansatz
  • Menschlichkeit „Empathie” – statt rechtliche und bürokratische Hürden

„Es wird mit einer Härte gegen die Eltern vorgegangen, die mit dem Grundgesetz, insbesondere der allgemeinen Handlungs- und Entfaltungsfreiheit, nicht mehr zu vereinbaren ist.“ (Jennifer Nadolny, Rechtsanwältin aus Essen, „Tatort Familiengericht“)

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„Keine Mehr“ Spore Initiative Berlin 2025 mit Christina Clemm (Rechtsanwältin aus Berlin und Autorin von „AktenEinsicht. Geschichten von Frauen und Gewalt“ und „Gegen Frauenhass“)

„Sie waren gegenüber Ihrer Partnerin und Mutter der gemeinsamen Kinder gewalttätig. Damit haben Sie bewiesen, dass Sie nicht in der Lage sind, Grenzen anderer Menschen zu respektieren. Damit sind sie nicht erziehungsfähig. Gern möchten wir, dass Ihren Kinder der Kontakt zum Vater möglich ist. Dafür müssen Sie dringend daran arbeiten, diesen Respekt zu erlernen und die Integrität anderer Personen zu wahren. Wenn Sie uns dies nachweisen, können wir sehr gern über künftige Umgänge mit den Kindern nachdenken.” (Christina Clemm, Rechtsanwältin aus Berlin, „AktenEinsicht”)

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